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Wir Physiotherapeuten dürfen Heilbehandlungen nur im sog. Delegationsverfahren anwenden. Deshalb weisen wir Sie darauf hin, dass wir Heilbehandlungen ausschliesslich auf Verordnung Ihres Arztes oder
Heilpraktikers durchführen. Auf diesen Seiten erfahren Sie die Hintergründe verschiedener Therapiemethoden. Krankengymnastik ist nicht gleich Krankengymnastik! So wird beispielsweise ein Patient nach einem Schlaganfall völlig anders behandelt als ein Patient nach einer Knie-Operation oder mit Wirbelsäulenbeschwerden. Jeder Fachbereich bietet nach der Ausbildung zum PHYSIOTHERAPEUTEN die Möglichkeit zur intensiven Weiterbildung, die nach abgelegter Prüfung in bestimmten Bereichen zur Abrechnung mit den gesetzlichen und privaten Kostenträgern berechtigt. Damit Sie sich ein Bild darüber machen können warum Ihr Arzt Ihnen eine bestimmte Therapie verschrieben hat haben wir hier die wichtigsten von uns angewandten Therapiemethoden in ihren Grundrissen dargestellt. Außerdem erfahren Sie einiges über die sog. passiven Maßnahmen, die Ihnen Ihr Arzt vielleicht zusätzlich zur Krankengymnastik oder Massage verordnet hat. Viel Spaß beim Stöbern! Leider - oder zum Glück - gibt es aber auch Therapieformen, die über den Tellerrand der Schulmedizinischen Therapiemeinung hinausragen und nicht selten erst den durchschlagenden Therapieerfolg bringen. Diese Leistungen sind allerdings nicht mit den gesetzlichen- und einigen privaten Krankenkassen abzurechnen. Diese Leistungen haben wir im Folgenden mit einem
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